Die Aufgaben vom Bundeskanzler

Der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung in der Regierung. Er ist sozusagen der "Kapitän" der Regierung. Er bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll, denn ihm allein steht das Recht zur Kabinettsbildung zu. Er wählt die Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Ent-lassung. Er entscheidet außerdem über die Zahl der Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Der Bundeskanzler bestimmt die Eckpfeiler der Regierungspolitik (sog. Kanzlerprinzip).
Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet, genauer gesagt: Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundespräsidenten genehmigt.
In den 50 Jahren Bundesrepublik hat sich gezeigt, daß trotz der starken Position des Kanzlers die Leistungsfähig-keit der Regierung nicht allein durch ihn gewährleistet werden kann. Selbst wenn ihm das Bundeskanzleramt eine straffe Führung und Koordination von der Zentrale aus ermöglicht. Eine bedeutsame Rolle in der Praxis des Regierens spielt das Kollegium, das aus dem Bundeskanzler und den Ministern besteht. Aufgaben:Das Bundeskanzleramt ist wie die Bundesministerien eine oberste Bundesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik hat es eine herausragende politische Bedeutung. Das Amt steht im ständigen Kontakt zu den Ministerien und anderen Bundesbehörden, so dass es den Bundeskanzler jederzeit über deren Arbeit informieren kann.
Im Kanzleramt werden die Aufgabengebiete sämtlicher Ministerien begleitend bearbeitet. Weil sich das in der Struktur der Arbeitseinheiten des Amtes abbildet, spricht man auch von so genannten Spiegelreferaten. Aufgabe dieser Spiegelreferate ist es, über alle wesentlichen Angelegenheiten "ihrer" Bereiche(=Resorts) auf dem Laufenden zu sein oder sich in kurzer Zeit informieren zu lassen: So erfüllen die Spiegelreferate eine Art Scharnierfunktion zwischen den einzelnen Ressorts auf der einen Seite sowie Bundeskanzler und Bundeskanzleramt auf der anderen Seite.
Den Spiegelreferaten obliegt es, alle Vorgänge aus einem Ressort zur Information für etwaige Entscheidungen durch Bundeskanzler und Bundeskabinett aufzubereiten. Umgekehrt begleiten und fördern sie die Entscheidungen des Bundeskanzlers und des Bundeskabinetts gegenüber "ihren" Ressorts.
In Form der Spiegelreferate ist die Bundesregierung in der Regierungszentrale in stark verkleinerter Form noch einmal als Ganzes nachgebildet. Diese Konstruktion ist entscheidend für die Kompetenz und Effizienz des Amts, denn auf diese Weise kann der Bundeskanzler die Einhaltung seiner Richtlinienkompetenz gegenüber den Ministerien kontrollieren und etwa bei Kabinettsberatungen seinen Ressortministerinnen und -ministern mit der erforderlichen Detailkenntnis begegnen.
Im Kanzleramt werden die Sitzungen und die Beschlüsse des wöchentlich tagenden Bundeskabinetts vorbereitet. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Bundestages an die Bundesregierung wird von hier aus koordiniert. Das Amt hat damit auch die Funktion eines Sekretariats für die Bundesregierung. Die Fülle seiner Aufgaben und die direkte Zuarbeit für den Bundeskanzler verleihen dem Amt eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, das Bundeskanzleramt als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.
diekanzler - 13. Sep, 08:24